Gibt es ein Gokart mit Straßenzulassung?

Es ist sicherlich der Traum vieler Kinder – und natürlich auch vieler junggebliebenen Erwachsenen: sich mit einem Gokart völlig legal im Straßenverkehr bewegen! Doch gibt es überhaupt Gokarts, die über eine solche Straßenzulassung verfügen? Dieser Frage wollen wir hier einmal nachgehen.

Was bedeutet überhaupt „Straßenzulassung“?

Zunächst müssen herausfinden, worum es sich bei einer Straßenzulassung überhaupt handelt. Schließlich besitzen beispielsweise auch viele Fahrräder eine Straßenzulassung. Trotzdem müssen diese nicht versichert werden und benötigen dementsprechend auch kein Kennzeichen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Verhält es sich mit Gokarts genauso? Und gibt es auch Gokarts, die so präpariert sind, dass sie ein offizielles Kennzeichen tragen und genauso wie PKW auf öffentlichen Straßen fahren dürfen?

Um diese Fragen zu beantworten, müssen wir uns zunächst etwas genauer mit den einzelnen Gokart-Klassen beschäftigen und uns die diesbezüglichen Voraussetzungen für eine Zulassung zum Straßenverkehr ansehen.

Kinder-Gokarts für die Straße

Wir hatten es bereits angesprochen: Fahrräder sind dann für den Straßenverkehr zugelassen, wenn sie ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel hinsichtlich der Beleuchtungseinrichtungen, der Bremsen und vieler anderer Details. Grundsätzlich gilt das hier Gesagte auch für Gokarts. Wenn dein Kind also ein Gokart bekommen soll, mit dem es – ähnlich wie mit einem Fahrrad – offiziell auf der Straße unterwegs sein darf, so müssen dafür folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Um die Verkehrssicherheit eines Fahrrades zu definieren, müssen wir einen Blick in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVO ZPO) werfen. Dort wird die genaue Ausstattung definiert, mit der ein verkehrssicheren Fahrrad versehen sein muss. Gefordert werden unter anderem:

  • Zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen (zum Beispiel Rücktrittbremse und Felgenbremse)
  • Zwei rutschfeste und fest verschraubte Pedale, ausgestattet mit jeweils nach vorne und hinten wirkenden, gelben Rückstrahlern
  • Eine ausreichend laute Klingel oder Hupe
  • Ein weißer Frontscheinwerfer und ein rotes Rücklicht (seit einiger Zeit dürfen diese Lichter auch batteriebetrieben sein und müssen nicht mehr zwangsläufig bei Tage mitgeführt werden)
  • Reflektorstreifen an den Reifen oder alternativ mindestens zwei Speichenreflektoren in der Farbe Gelb
  • Ein weißer Reflektor vorn und ein roter Reflektor hinten

Analog zum Fahrrad muss ein Gokart mit diesen Sicherheitseinrichtungen ausgestattet sein, um auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen. Es gibt mittlerweile eine ganze Reihe verschiedener Hersteller, die Gokarts anbieten, welche über die notwendigen Voraussetzungen  erfüllen, um damit auf der Straße fahren zu dürfen. Wie bereits angesprochen, handelt es sich hier jedoch um Gokarts, die keiner Versicherungspflicht unterliegen und nicht mit offiziellen Kennzeichen für den Straßenverkehr zugelassen werden müssen. Doch auch Letztere gibt es, und mit denen wollen wir uns im Folgenden etwas näher beschäftigen.

Gokarts mit „echter“ Straßenzulassung

In diesem Abschnitt wollen wir uns mit einer weiteren Spezies der Gokarts beschäftigten – nämlich jenen, für die eine „echte“ Straßenzulassung erreicht werden kann. Hierbei handelt es sich also um eine Zulassung, die der eines Motorrades oder Automobils ähnelt. In diesem Fall erhält das Gokart ein eigenes Kennzeichen und muss mit einem entsprechenden Versicherungsschutz versehen werden. Anschließend darf man sich mit dem Gokart nicht nur auf Gehwegen, Fahrradwegen etc. bewegen, sondern auch ganz offiziell auf dem Straßen – und bei einer ausreichend hohen Endgeschwindigkeit sogar auf der Autobahn!

Nun stellt sich lediglich noch die Frage, mit welchen Features ein Gokart ausgerüstet sein muss, um alle Bedingungen zu erfüllen, die für eine echte Straßenzulassung notwendig sind. Hier unsere Übersicht:

  • Das Gokart muss einen verstärkten Rahmen aufweisen, zum Beispiel in Form spezieller Knotenbleche
  • Das Gokart benötigt an allen vier Rädern wirkungsvolle Bremsen, entweder Trommelbremsen oder entsprechende Scheibenbremsen
  • Ein Getriebe muss verbaut sein, entweder in Form einer Schaltung oder als stufenlose Variomatik, zudem benötigt das Gokart einen Rückwärtsgang
  • Der Hubraum muss mindestens 164 cm³ betragen
  • Der Motor muss mindestens die Euro-4-Abgasnorm erfüllen
  • Das Gokart muss mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet sein
  • Es sind die üblichen Sicherheitseinrichtungen erforderlich, die auch Fahrräder aufweisen müssen – zum Beispiel eine Beleuchtungsanlage mit Scheinwerfer (weiß) und Rücklicht (rot), eine Klingel oder Hupe usw.

Wie man sieht, sind die Anforderungen an ein Gokart recht umfangreich, wenn dieses offiziell als Fahrzeug zum Straßenverkehr in Deutschland zugelassen werden soll. Der nachträgliche Umbau eines vorhandenen Gokarts gestaltet sich daher in der Regel recht schwierig und lohnt sich finanziell kaum.

Darauf haben sich einige Gokart-Hersteller eingestellt. Sie bieten daher sogenannte Straßenkarts von Werk aus an, die über sämtliche Bedingungen und Einrichtungen verfügen, um offiziell als Fahrzeug im Straßenverkehr zugelassen werden zu können. Natürlich sind solche Gokarts preislich nicht mit einfachen Kinder-Gokarts zu vergleichen. Wer ein solches Gefährt sein Eigen nennen möchte, muss in der Regel mit einem Preis rechnen, der dem eines Kleinwagens recht nahe kommt. Und damit meinen wir einen Neuwagen, keinen Gebrauchten! Ob der Gokart-Spaß auf öffentlichen Straßen dieses Geld wert ist, muss freilich jeder für sich selbst entscheiden.

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